Fassung 3 · gültig ab 26.07.2026
Nutzungsbedingungen für Veranstalter
Stand: 05.08.2026 · Fassung 3
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Plattform ticketseinfach.de ist Daniel Beck, Am Altenweiher 25, 92318 Neumarkt, E-Mail info@ticketseinfach.de (nachfolgend "Anbieter"). "ticketseinfach.de" ist eine Geschäftsbezeichnung.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform durch Veranstalter (nachfolgend "Veranstalter"), also für alle Personen und Unternehmen, die über die Plattform Tickets für eigene Veranstaltungen anbieten. Sie gelten nicht für Ticketkäufer; für diese gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen des Ticketshops.
Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen des Anbieters
Der Anbieter stellt dem Veranstalter eine internetbasierte Software zur Verfügung, mit der dieser Veranstaltungen anlegen, Ticketarten und Preise festlegen, Tickets verkaufen und den Einlass kontrollieren kann. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils freigeschalteten Ausstattung des Kontos.
Der Anbieter erbringt insbesondere:
Bereitstellung des Veranstalter-Backends zur Verwaltung von Veranstaltungen, Ticketarten, Kontingenten und Verkaufszeiträumen.
Bereitstellung eines Ticketshops, über den Käufer Tickets erwerben können.
Erzeugung und Versand der Tickets als PDF an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse.
Bereitstellung einer Scanner-Anwendung zur Einlasskontrolle einschließlich Protokollierung der Scans.
Bereitstellung einer Schnittstelle (API) sowie eines Einbettungs-Moduls, mit denen der Veranstalter Termine und Preise auf seiner eigenen Website anzeigen kann.
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, solange der vertragliche Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mit angemessener Frist in Textform an.
§ 3 Test- und Supportticket
Der Anbieter ist berechtigt, für jede über die Plattform abgewickelte Veranstaltung ein (1) unentgeltliches Ticket auf seinen Namen auszustellen. Dieses Ticket berechtigt zum Zutritt zur Veranstaltung.
Das Ticket dient ausschließlich betrieblichen Zwecken, insbesondere:
der Prüfung des vollständigen Ablaufs von Kauf, Ticketzustellung, Entwertung und Einlasskontrolle unter realen Bedingungen,
der Unterstützung des Veranstalters vor Ort bei Störungen des Verkaufs, der Scanner-Anwendung oder der Einlasskontrolle,
der Qualitätssicherung und der Eingrenzung von Fehlern im laufenden Betrieb.
Diese Prüfung ist nur am Veranstaltungsort und während der Veranstaltung möglich, weil sich Einlasskontrolle, Netzabdeckung und Zusammenspiel der Scanner-Geräte außerhalb des Echtbetriebs nicht belastbar nachstellen lassen.
Für dieses Ticket entsteht kein Ticketpreis; ein Plattformanteil nach § 7 fällt darauf nicht an. Das Ticket wird als unentgeltliches Ticket geführt und ist für den Veranstalter jederzeit in der Ticketübersicht seines Kontos einsehbar.
Das Ticket ist nicht übertragbar. Es wird ausschließlich vom Anbieter oder von einer für ihn tätigen Person genutzt und begründet keinen Anspruch auf Sitzplatz, Verzehr oder sonstige Zusatzleistungen.
Der Veranstalter gewährt auf Grundlage dieses Tickets Zutritt. Stehen dem für eine bestimmte Veranstaltung zwingende Gründe entgegen – etwa behördliche Auflagen, Alters- oder Akkreditierungsvorgaben oder eine erreichte Höchstkapazität –, teilt der Veranstalter dies dem Anbieter vor der Veranstaltung mit. Die Beteiligten stimmen dann eine andere Form der Prüfung ab.
§ 4 Keine Veranstalter- und keine Verkäuferstellung des Anbieters
Der Anbieter ist weder Veranstalter noch Verkäufer der Tickets. Der Kaufvertrag über ein Ticket kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Der Anbieter vermittelt den Verkauf im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Die Einzelheiten regelt die gesondert abzuschließende Vermittlungsvereinbarung.
Für die Durchführung der Veranstaltung, für Termin, Ort, Einlass, Hausrecht, Jugendschutz, Absage, Verlegung und Erstattung ist allein der Veranstalter verantwortlich.
§ 5 Konto, Registrierung und Freischaltung
Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Der Veranstalter hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Die Registrierung ist nur unternehmerisch oder im Rahmen einer eigenen Veranstaltungstätigkeit zulässig.
Nach der Registrierung bestätigt der Veranstalter seine E-Mail-Adresse. Der Anbieter schaltet das Konto anschließend frei. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; der Anbieter kann die Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Veranstalter richtet für Mitarbeitende eigene Zugänge ein und entzieht diese unverzüglich, wenn die Berechtigung entfällt. Der Veranstalter meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn er den Verdacht hat, dass Unbefugte Zugang erlangt haben.
§ 6 Pflichten und Verantwortung des Veranstalters
Der Veranstalter ist für alle Inhalte verantwortlich, die er einstellt – insbesondere Veranstaltungsbeschreibungen, Bilder, Flyer, Preise und Ticketbedingungen. Er sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.
Der Veranstalter stellt sicher, dass seine Angaben zu Preisen, Gebühren, Terminen und Leistungen richtig und vollständig sind und den gesetzlichen Vorgaben zur Preisangabe entsprechen.
Der Veranstalter benennt in seinem Ticketshop die für den Vertragsschluss erforderlichen eigenen Angaben, insbesondere Firma, Anschrift und Kontaktmöglichkeit.
Der Veranstalter darf die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke einsetzen, insbesondere nicht für Veranstaltungen, deren Inhalt gegen geltendes Recht verstößt.
Der Veranstalter stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Zahlungsabwicklung und Entgelte
Die Zahlung der Käufer erfolgt über PayPal unmittelbar auf das vom Veranstalter hinterlegte PayPal-Konto. Der Anbieter vereinnahmt keine Ticketgelder. Der Veranstalter ist verpflichtet, ein eigenes, für den Empfang von Zahlungen freigeschaltetes PayPal-Konto zu hinterlegen; ohne ein solches Konto kann kein Verkauf aktiviert werden.
Für jedes verkaufte Ticket steht dem Anbieter ein Plattformanteil zu. Dessen Höhe ergibt sich aus der im Backend ausgewiesenen und jeweils gültigen Preisliste. Zusätzlich fallen die Kosten des Zahlungsdienstleisters an; diese trägt der Veranstalter, soweit er sie nicht nach Maßgabe seiner Einstellungen auf den Käufer umlegt.
Der Anbieter rechnet den Plattformanteil periodisch ab. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Besteht ein Ticket-Guthaben nach § 8, wird es bei der Abrechnung vorrangig verrechnet.
Die im Ticketshop ausgewiesene Ticketgebühr wird aus dem vom Veranstalter festgelegten Ticketpreis berechnet. Der Veranstalter bestimmt je Ticketart, ob der Käufer die Gebühren trägt oder ob sie von seinem Erlös abgezogen werden.
§ 8 Ticket-Guthaben
Der Anbieter kann dem Veranstalter anbieten, den Plattformanteil nach § 7 im Voraus zu erwerben (nachfolgend "Guthaben"). Das Guthaben wird in Tickets geführt: Es gibt an, für wie viele künftige Ticketverkäufe der Plattformanteil bereits bezahlt ist.
Das Guthaben ist kein Zahlungsmittel. Es kann ausschließlich mit dem Plattformanteil des Veranstalters verrechnet werden, nicht mit Ticketpreisen, nicht mit den Kosten des Zahlungsdienstleisters und nicht mit sonstigen Forderungen.
Der Veranstalter erwirbt Guthaben, indem er in seinem Konto ein Paket auswählt. Diese Auswahl ist eine Anfrage; ein Vertrag über das Guthaben kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Guthaben gutschreibt. Der Anbieter stellt das Paket in Rechnung, die Gutschrift erfolgt nach Zahlungseingang. Ein Anspruch auf Annahme einer Anfrage besteht nicht.
Umfang und Preis der Pakete ergeben sich aus der im Konto ausgewiesenen und jeweils gültigen Preisliste. Maßgeblich ist die Preisliste zum Zeitpunkt der Gutschrift.
Bei jeder Abrechnung nach § 7 wird vorhandenes Guthaben automatisch verrechnet. Es deckt so viele der abzurechnenden Tickets ab, wie Guthaben vorhanden ist, beginnend mit den ältesten; nur die verbleibenden Tickets werden in Rechnung gestellt. Verrechnet werden ausschließlich Tickets, für die nach § 7 überhaupt ein Plattformanteil anfällt.
Weil das Guthaben in Tickets geführt wird, wirken sich spätere Änderungen des Plattformanteils nicht auf bereits gutgeschriebenes Guthaben aus. Die Zahl der damit gedeckten Tickets bleibt unverändert.
Das Guthaben ist nicht befristet und verfällt nicht. Es ist kontobezogen und kann nicht auf andere Veranstalter oder Konten übertragen werden.
Eine Auszahlung des Guthabens während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Endet der Vertrag, erstattet der Anbieter nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende auf ein vom Veranstalter benanntes Konto. Erstattet wird der anteilige Erwerbspreis: der für das Paket gezahlte Betrag geteilt durch die Zahl der darin enthaltenen Tickets, multipliziert mit der Zahl der nicht verbrauchten Tickets. Wurde mehrfach zu unterschiedlichen Konditionen aufgeladen, gilt der Durchschnitt aller Aufladungen.
Der aktuelle Stand des Guthabens ist im Konto einsehbar; dort sind alle Aufladungen und Verrechnungen mit Datum aufgeführt. Der Anbieter darf offensichtlich fehlerhafte Buchungen berichtigen und weist eine solche Berichtigung im Konto als eigene Buchung aus.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Guthaben dauerhaft anzubieten. Stellt er das Angebot ein, bleiben bereits gutgeschriebene Guthaben bestehen und werden weiterhin nach den vorstehenden Regeln verrechnet.
§ 9 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Verkaufszeiten durch und kündigt planbare Unterbrechungen an.
Nicht vom Anbieter zu vertreten sind Ausfälle, die auf Störungen des Internets, des Hosters, des Zahlungsdienstleisters oder auf höherer Gewalt beruhen.
§ 10 Rechte an der Software
Der Veranstalter erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Software verbleibt beim Anbieter. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Dekompilierung oder Weitervermietung ist nicht gestattet.
Das für die Einbindung bereitgestellte Modul darf der Veranstalter unverändert auf seinen eigenen Websites einsetzen. Der dafür ausgegebene API-Schlüssel ist kontobezogen und nicht übertragbar.
An den vom Veranstalter eingestellten Inhalten erwirbt der Anbieter keine Rechte; er darf sie jedoch im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang nutzen, insbesondere darstellen, speichern und an Käufer ausliefern.
§ 11 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters verarbeitet – insbesondere Daten der Ticketkäufer –, gilt der gesondert abzuschließende Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Für die Daten des Veranstalterkontos selbst ist der Anbieter eigenständig Verantwortlicher. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei erheblichen Verstößen gegen § 6, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei begründetem Verdacht rechtswidriger Nutzung.
Laufende Verkäufe werden bei einer Kündigung ordnungsgemäß zu Ende geführt, soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Bereits verkaufte Tickets bleiben gültig.
Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Veranstalter dessen Daten für 30 Tage zum Abruf bereit und löscht sie anschließend nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 13 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn des Veranstalters, für Schäden aus der Nichtdurchführung oder Absage einer Veranstaltung und für Ansprüche von Käufern gegen den Veranstalter.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Veranstalter zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist oder die Änderung den Veranstalter nicht unangemessen benachteiligt. Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Veranstalter nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Veranstalter, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese Fassung ist maßgeblich für alle Zustimmungen ab dem oben genannten Datum. Ältere Fassungen bleiben für bereits erteilte Zustimmungen gültig und können bei uns angefordert werden.
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